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Unfallversicherung für Kreative

Eine gute Unfallversicherung gewährleistet nach einem Unfall eine finanzielle Absicherung. Ein Unfall im versicherungsrechtlichen Sinne liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf ihren bzw. seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsbeschädigung erleidet (laut § 1 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen, AUB 95) und diese Beschädigung dauerhaft anhält (min. 3 Jahre). Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, liegt aus der Sicht des Versicherers ein Unfall vor. Beispiele hierfür sind: Autounfall, Ausrutschen auf der Bühne, Verletzen beim Transport von Instrumenten/Equipment, Sturz von einer Treppe. Die verschiedenen Unfallfolgen, wie Todesfall, Invalidität/Berufsunfähigkeit, Krankenhausaufenthalt etc. können bei entsprechender Versicherung und Schadenseintritt die Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme auslösen. 

Beschädigtes Auto nach einem Unfall, veranschaulicht die Bedeutung einer umfassenden Unfallversicherung für Künstler.

Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) sind – im Gegensatz zu Angestellten – nicht automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung, die vor Unfällen am Arbeitsplatz oder im Kontext der Arbeit schützt, versichert. Es ist daher empfehlenswert, sich um eine Unfallversicherung zu bemühen. Sei es durch eine freiwillige Versicherung der entsprechenden Berufsgenossenschaft (zum Beispiel der Verwaltungsberufsgenossenschaft, www.vbg.de), die die Folgen von Arbeitsunfällen wie auch Berufskrankheiten versichert (und auch bei zeitlich befristeten Auslandsreisen bestehen bleibt). Oder durch eine Unfallversicherung eines Versicherungsanbieters, die üblicherweise mit einer 24-Stunden-Deckung ausgestattet ist. Einige Versicherer haben sich auf die Besonderheiten für künstlerische und kreative Berufe spezialisiert und bieten für diese Berufsgruppe besondere Deckungskonzepte an. So führt zum Beispiel der Verlust eines Fingers bei einem Pianisten zur vollen Auszahlung der versicherten Leistung, während sonst nur ein geringer Teil der Versicherungssumme ausgezahlt wird. Grundlage hierfür ist die sogenannte „Gliedertaxe“, die festlegt, wie hoch die Versicherungsleistung je nach Schwere der Beschädigung ausfällt. Eine allgemeine Gliedertaxe genügt den Ansprüchen von künstlerisch tätigen Menschen oft nicht, angepasste Taxen sind nötig. Auch können Zusatzleistungen, wie Assistance-Leistungen (Haushalts- und Menüservice) sinnvoll sein.

Eingegipster Fuß als Symbol für Verletzungen, die die Wichtigkeit einer Unfallversicherung für Künstler unterstreichen.

Die Absicherung gegen Unfälle ist weltweit gültig und gewährt entsprechenden Schutz. Für in Deutschland gastierende Künstlerinnen kann das Unfallrisiko durch die Veranstalterin bspw. über eine Gruppenunfallversicherung abgedeckt werden. Unter anderem kann man sich beim Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV, www.dguv.de) weiter informieren. Die DGUV ist ein Zusammenschluss der gewerblichen Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände.

Neben der Invaliditätsleistung sollten auch Assistanceleistungen ein integraler Bestandteil einer Unfallversicherung sein: wenn Versicherte infolge eines Unfalls die Verrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr selbst bewältigen können, greift hier der Versicherungsschutz. Hierunter fallen zum Beispiel Einkäufe und Besorgungen des täglichen Lebens, Wohnungsreinigung, Begleit-und Fahrservice uvm.