Haftpflichtversicherung
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In Deutschland ist die Haftung per Gesetz gegeben, dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) definiert. Das bedeutet, dass eine Person, die einer anderen durch eigenes Verhalten oder Unterlassen einen Schaden zufügt, die andere Person durch Schadensersatz entschädigen muss. Sie steht in der Pflicht für den Schaden zu haften. Gegen diese Haftpflicht kann man sich mit einer Haftpflichtversicherung versichern. Eine Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe, die Rechtslage zu prüfen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und berechtigte Ansprüche zu erfüllen.
Eine Haftpflichtversicherung, die alle denkbaren Haftpflichtschäden abdeckt, gibt es nicht. Jedes Risiko ist einzeln zu versichern. Das Haftpflichtsystem ist in Europa nicht einheitlich geregelt. Es gilt das jeweilige Recht in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in den deutschsprachigen Ländern ist das System jedoch annähernd gleich.
In der Regel besteht der Schutz einer in Deutschland abgeschlossenen Haftpflichtversicherung im europäischen Ausland bis zu drei Jahren weiter, im außereuropäischen Ausland bis zu einem Jahr. Bitte auf jeden Fall nachfragen.