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Krankenversicherung - auch für Künstler

Auch für Kreativschaffende ist es essentiell, sich umfassend über Krankenversicherungsmöglichkeiten zu informieren, um sowohl im Inland als auch bei Aufenthalten im Ausland gut abgesichert zu sein.

Krankenversicherung - ein Muss für jeden

In Deutschland ist die Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben, und dies gilt natürlich auch für Künstler. Als freiberuflicher Künstler hast du die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Die Entscheidung sollte auf Grundlage deiner individuellen Bedürfnisse, deines Einkommens und deiner beruflichen Situation am Besten im Rahmen einer umfassenden Beratung getroffen werden. Der Krankenversicherungsschutz im Ausland gehört zu den wichtigen Fragen, die im Vorfeld von internationalen Tätigkeiten geklärt werden sollten. Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten gilt die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme (s. Sozialversicherung).

Künstlersozialkasse – Spezielle Unterstützung für Künstler

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine wichtige Einrichtung für freischaffende Künstler und Publizisten in Deutschland. Die KSK übernimmt die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, ähnlich einem Arbeitgeberanteil. Dies erleichtert Künstlern den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen und bietet eine wichtige finanzielle Entlastung. Die Aufnahme in die KSK erfolgt über einen Antrag, den wir gerne gemeinsam mit dir erarbeiten.

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