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LUFTVERKEHRSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG (DROHNENHAFTPFLICHT)

Wenn ein Fotograf bei Luftaufnahmen die Kontrolle über seine Drohne verliert und es zu Personen- oder Sachschäden kommt, greift nicht die Berufshaftpflicht des Künstlers – Drohnenflüge sind häufig ausgeschlossen.

Stattdessen benötigt der Betreiber eine Luftverkehrshaftpflichtversicherung. Auch für Bühnenkünstler und Veranstalter gilt: die meisten Drohneneinsätze sind nicht durch die Veranstalterhaftpflicht abgedeckt. Für Konzerte oder Shows mit Drohnen muss zusätzlich eine Luftverkehrshaftpflicht abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz immer den Besitzer der Drohne abdeckt, nicht die Drohne selbst.

Wenn Technikern des Veranstalters die Drohnensteuerung obliegt, muss die Band ebenfalls eine Versicherung haben, die auch berechtigte Dritte einschließt. Wird die Drohne geliehen, muss der Versicherungsschutz des Besitzers die Nutzung durch Dritte umfassen.

AUSGESTALTUNG DER ABSICHERUNG

Bei der Auswahl der Versicherung sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Selbstbeteiligung bei Personen- und Sachschäden
  • Startmasse der Drohne inklusive Kamera (gilt für alle Drohnenmodelle wie Quadrocopter, Multicopter, etc.)
  • Berechtigte Personen: Der Versicherungsnehmer sowie Dritte mit Zustimmung des Versicherungsnehmers
  • Private Nutzung: Wenn Drohnen auch privat genutzt werden
  • Geltungsbereich: Deutschland / Europa / weltweit
  • Deckungssumme: Mindestens 5 Mio. Euro wird empfohlen
  • Mehrere Drohnen: Der Versicherungsschutz kann für mehrere Drohnen angepasst werden, ohne dass sich die Prämie wesentlich erhöht
  • Flugbetrieb: Absicherung für autonomen Flugbetrieb im Sichtbereich des Steuerers und mit manuellen Eingriffsmöglichkeiten
  • Die Versicherung sollte auch Flüge außerhalb von Modellflugplätzen und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, wie Bühnenshows, abdecken.

GRENZÜBERSCHREITENDE NUTZUNG VON DROHNEN

Künstler, die in Deutschland eine Luftverkehrshaftpflichtversicherung haben und im Ausland Drohnen einsetzen, sollten sicherstellen, dass ihre Versicherung auch weltweit gilt. Dasselbe gilt für internationale Künstler, die in Deutschland Drohnen nutzen. Falls die bestehende Versicherung nicht ausreichend ist, kann eine zusätzliche Versicherung in Deutschland abgeschlossen werden – der Jahresbeitrag liegt bei etwa 180 Euro.

Drohne im Flug, repräsentiert den Einsatz moderner Technologie in der Kunst und die Notwendigkeit spezialisierter Versicherungslösungen.