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Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

Eine der meist unterschätzten Risiken ist der Verlust der Arbeitskraft. Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen bieten hierfür einen unverzichtbaren Schutz.

In der gesetzlichen Rentenversicherung – die auch für Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) relevant ist – liegt eine vollständige Erwerbsminderung vor, wenn ein Künstler oder eine Kreative wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes (das bedeutet, jede zumutbare Tätigkeit) mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Versicherte, die zwar mindestens drei, aber keine sechs Stunden täglich erwerbstätig sein können, gelten als teilweise erwerbsgemindert.

Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden jedoch nicht nur häufig abgelehnt, sondern decken auch meist nicht den finanziellen Bedarf des Erkrankten. Hier sollte dringend privat vorgesorgt werden. Privat abzuschließende Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten hier eine weit umfangreichere Absicherung der Arbeitskraft an. Hier wird der bei Eintritt konkret ausgeübte Beruf versichert. Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf für länger als sechs Monate zu weniger als 50 % ausüben kann.

Eine Absicherung über eine Unfallrente reicht in den meisten Fällen nicht aus, da der Grund für Berufsunfähigkeit laut Statistik nur zu 12 % auf Unfällen beruht. In den restlichen 88 % der Fälle würde die Unfallrente nicht greifen, wenn bspw. andere Gründe wie chronische psychische Krankheiten oder Folgen von Depression zur Berufsunfähigkeit geführt haben.

Bei den meisten Versicherern gehören darstellende Künstler in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu den nicht versicherbaren Berufsgruppen, da das Risiko für den Versicherer nicht kalkulierbar ist. Wir bei Künstler für Künstler dürfen hier in Kooperation mit der ERGO ein Sonderprodukt anbieten: eine echte BU für Künstler fast aller Sparten.