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Berufshaftpflichtversicherung für Künstler

Freiberufliche Künstler und Kreative sind unternehmerisch tätig und tragen selbst die Verantwortung für Schäden, die sie im Rahmen ihrer Arbeit verursachen. Eine private Haftpflichtversicherung reicht hier nicht aus – eine Berufshaftpflichtversicherung ist essenziell.

Welche Schäden sind abgedeckt?

➜ Personenschäden (z. B. Verletzungen Dritter)

➜ Sachschäden (z. B. beschädigte Gegenstände)

➜ Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfälle)

➜ Zusatzoptionen: Tätigkeitsschäden, Mietsachschäden, Schlüsselverlust & mehr

Praxisbeispiel: Ein Künstler stößt versehentlich den Bildschirm seines Agenten zu Boden – dieser wird zerstört. Seine Berufshaftpflicht übernimmt den Schaden.

Wichtige Hinweise

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt neben Personen- und Sachschäden auch reine Vermögensschäden ab, während die Betriebshaftpflichtversicherung sich auf Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende (unechte) Vermögensschäden beschränkt.

➜ Auslandsschutz muss separat vereinbart werden.

➜Genauer Vertragsinhalt ist entscheidend – relevante Risiken sollten ausdrücklich benannt sein.

➜Versicherung im Heimatland kann Vorteile bieten, z. B. einfachere Schadensabwicklung.

Tipp für ausländische Künstler: Kurzzeitige Aufenthalte in Deutschland können durch eine deutsche Versicherung abgesichert werden – oft zu ähnlichen Konditionen wie eine Jahresprämie.

Sängerin mit geschlossenen Augen auf einer Bühne beim Konzert