Freiberufliche Künstler und Kreative sind unternehmerisch tätig und tragen selbst die Verantwortung für Schäden, die sie im Rahmen ihrer Arbeit verursachen. Eine private Haftpflichtversicherung reicht hier nicht aus – eine Berufshaftpflichtversicherung ist essenziell.
Welche Schäden sind abgedeckt?
➜ Personenschäden (z. B. Verletzungen Dritter)
➜ Sachschäden (z. B. beschädigte Gegenstände)
➜ Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfälle)
➜ Zusatzoptionen: Tätigkeitsschäden, Mietsachschäden, Schlüsselverlust & mehr
Praxisbeispiel: Ein Künstler stößt versehentlich den Bildschirm seines Agenten zu Boden – dieser wird zerstört. Seine Berufshaftpflicht übernimmt den Schaden.
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt neben Personen- und Sachschäden auch reine Vermögensschäden ab, während die Betriebshaftpflichtversicherung sich auf Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende (unechte) Vermögensschäden beschränkt.
➜ Auslandsschutz muss separat vereinbart werden.
➜Genauer Vertragsinhalt ist entscheidend – relevante Risiken sollten ausdrücklich benannt sein.
➜Versicherung im Heimatland kann Vorteile bieten, z. B. einfachere Schadensabwicklung.
Tipp für ausländische Künstler: Kurzzeitige Aufenthalte in Deutschland können durch eine deutsche Versicherung abgesichert werden – oft zu ähnlichen Konditionen wie eine Jahresprämie.