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Auslandskranken­versicherung für in Deutschland Krankenversicherte

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen medizinische Leistungen nur innerhalb der EU, des EWR und in einigen Ländern mit Sozialversicherungsabkommen (z. B. Tunesien, Türkei, Israel). Dort werden jedoch nur die lokalen Krankenkassenleistungen erstattet, ein Krankenrücktransport ist nicht abgedeckt – das gilt auch für privat Versicherte. Daher empfiehlt sich eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung, insbesondere für Reisen außerhalb der EU. Manche Tarife schließen sogar Berufsrisiken mit ein.

Kosten und Gültigkeit

Eine Auslandskrankenversicherung kostet etwa 25 Euro pro Jahr. Sie deckt Reisen bis zu 56 Tagen ab. Wer länger reist, benötigt einen speziellen Vertrag mit tage- oder monatsweiser Abrechnung, maximal für fünf Jahre. Beispielhafte Tarife:

➜ Bis zu 365 Tage: ca. 1,30 €/Tag (ab 65 Jahre ca. 3,50 €/Tag)

➜ Zwischen 365 Tagen und fünf Jahren: höhere Tarife

Krankenversicherung im Ausland für Künstler

Sonderfall: Gruppen und Künstlerkollektive

Orchester, Kompanien oder Kollektive mit angestellten Künstlern sollten eine Gruppen-Auslandskrankenversicherung abschließen. Selbstständige Künstler mit Wohnsitz in Deutschland können über das Kollektiv versichert werden, während Künstler mit Wohnsitz im Ausland sich selbst darum kümmern müssen.

Es empfiehlt sich, den Versicherungsschutz im Arbeitsvertrag festzuhalten oder den Abschluss einer eigenen Versicherung zur Pflicht zu machen. Für einige Länder ist eine Auslandskrankenversicherung Voraussetzung für ein Visum – dies sollte rechtzeitig geprüft werden.