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Visaversicherung

Bei Beantragung eines Visums für Deutschland bzw. den Schengenraum muss der Antragsteller eine Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland nachweisen können. Diese kann sowohl im Herkunftsland oder in Deutschland bzw. in einem EU-Land abgeschlossen werden. Bedingungen sind eine Deckungssumme von mindestens 30 000 Euro und Gültigkeit in allen EU-Ländern. Hier ist der Abschluss einer sogenannten Visaversicherung möglich (je nach Wunsch auch kombinierbar mit Reiseunfall- oder Reisehaftpflichtversicherungen). Es ist empfehlenswert, eine solche Versicherung in Deutschland abzuschließen und die Police dann den Einreisenden zur Verfügung zu stellen, da im Schadensfall die Abwicklung mit Versicherungen, die in den Herkunftsländern abgeschlossenen wurden, sehr kompliziert sein kann.

Beispiel: Ein unverbindlicher Tarifüberblick (nur Krankenversicherung)

  • 31 Tage: insgesamt 28,00 Euro / 53,00 Euro ab 65 Jahre
  • 180 Tage: insgesamt 225,00 Euro / 440,00 Euro ab 65 Jahre
  • 365 Tage: 1,55 Euro pro Tag / 3,00 Euro pro Tag ab 65 Jahre

Tipp: Manche Versicherungen bieten Spezialversicherungen für Stipendiaten an.