Beispiel I: Bei einem Einbruch in die örtliche Galerie wird eine Skulptur eines Künstlers entwendet. Wenn ein Künstler Kunstwerke ausstellt oder sie verleiht, sollte im Ausstellungs- bzw. Leihvertrag (s. Kommentierter Leihvertrag oder auch Musterleihvertrag NEMO) geregelt sein, dass die/der Vertragspartner:in die Werke für den Transport „von Nagel zu Nagel“ – auch für Transporte über Grenzen – und für die Dauer der Ausstellung versichert. Das ist branchenüblich.
Veranstalter von Kunstausstellungen sollten grundsätzlich eine Allgefahrenversicherung (All-Risk-Insurance) abschließen. Jeder Schaden sollte versichert werden: der Diebstahl und die Beschädigung von Exponaten durch Besucher oder auch durch Mitarbeiter des Veranstalters; ebenso Schäden, die durch Mängel am Veranstaltungsort entstehen. Die Deckung sollte auch Transportweg mit einschließen. Ausnahmen müssen benannt und eindeutig ausgeschlossen sein, um Streitigkeiten zu vermeiden. Auch hier ist auf eine klare Ausgestaltung der Vertragsbedingungen und Formulierungen zu achten.
Für den Künstler mit der gestohlenen Skulptur würde dies bedeuten, dass der Diebstahl seiner Arbeit über die Versicherung der Galerie abgedeckt ist, vorausgesetzt, der Veranstalter hat eine Allgefahrenversicherung abgeschlossen. Wenn dies nicht der Fall ist, muss die Galerie mit dem eigenen Vermögen für den Schaden aufkommen.
Beispiel II: Eine in Deutschland ansässige Künstlerin wird von einem Veranstalter ins Ausland eingeladen, um dort bei einer Ausstellung ihre Werke zu präsentieren. Dieser gewährleistet für die Ausstellungszeit vor Ort keinen Versicherungsschutz. Was sollte die Künstlerin tun?
Ein solches Verhalten des Veranstalters ist nicht seriös - aber leider nicht unüblich. Entschließt sich die Künstlerin dennoch, die Einladung zur Ausstellung anzunehmen, kann sie die Versicherung ihrer Werke selbst abschließen. Hier sollte in jedem Fall eine Versicherungsmaklerin zu Rate gezogen werden, die ein Angebot für den spezifischen Fall vorschlagen kann. Ausstellungsversicherungen sind in der Regel mit sehr hohen Kosten verbunden.
Tipp: Vor einer Versendung der eigenen Kunstwerke zum Ausstellungsort sollte man von der Veranstalterin eine Versicherungsbestätigung einer Versicherungsgesellschaft als Nachweis verlangen. Dies ist im Schadensfall eine fundierte Handhabe.