Musikinstrumentenversicherung
Die Geige im Bus liegen lassen oder die Trompete beim Konzert fallen gelassen?
Unterwegs, auf Tour oder im Proberaum kann schnell mal was passieren: Diebstahl, Sturz, Wasserschaden oder ein Unfall beim Aufbau. Um für solche Fälle gut abgesichert zu sein, ist es für Besitzer von teuren Musikinstrumenten sinnvoll, eine Musikinstrumentenversicherung zu haben.
Die Leistungen der Musikinstrumentenversicherung gehen weit über eine gewöhnliche Hausratversicherung hinaus. Bei der Hausratversicherung sind die Instrumente nur in den eigenen vier Wänden, bzw. über eine Außenversicherung auch in anderen geschlossenen Räumen (z.B. im Hotelzimmer), versichert. Doch erstens schließt das nicht alle Risikoorte ein und zweitens reichen die Versicherungssummen bei sehr teuren Instrumenten oft nicht aus.

Was ist über eine Musikinstumentenversicherung versichert?
Bei der Musikinstrumentenversicherung werden hingegen auch Transportschäden, einfacher Diebstahl oder die eigene Unachtsamkeit versichert - auf Konzerten, unterwegs oder im Proberaum. Sie bietet Schutz für Musikinstrumente jeglicher Art. Bei der Musikinstrumentenversicherung handelt sich um eine sogenannte Allgefahrendeckung.
Folgende Gefahren sind im Allgemeinen abgedeckt: Beschädigung des Instruments, Verlust durch Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung Abhandenkommen, Liegenlassen, Vertauschen, Veruntreuung, Unterschlagung, Unfall des Transportmittels, Zerstörung durch Brand, Blitzschlag, Explosion Zerstörung durch Wasser, Feuchtigkeit oder auch Elementarereignisse wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung.
Eine gute Absicherung sollte darüber hinaus auch die folgenden Punkte berücksichtigen:
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➜ Versichert ist neben dem Instrument auch das Zubehör, z.B. Koffer, Taschen, Ständer, Gurte sowie Halterungen für Instrumente etc.
➜ Elektronische und elektrische Zusatzgeräte (Licht- und Soundtechnik inkl. Zubehör) sind abgesichert, z. B. elektrische oder elektronische Übertragungs- und Verstärkergeräte, Lautsprecher und Mikrofone etc.
➜ Erstattung des vollen Versicherungswertes bei Verlust und der Reparaturkosten bei Beschädigung
➜ ein weltweiter Versicherungsschutz ist gegeben.
Wichtig: Die sogenannte Nachtzeitklausel ist zu beachten. Sie greift zwischen 22 und 6 Uhr. Wenn z.B. bei einer Übernachtung in diesem Zeitraum Instrumente im PKW oder Tourbus gelassen werden, sind diese nicht versichert. Die Nachtzeitklausel kann gegen einen Mehrbeitrag aus der Versicherungspolice herausgenommen werden.
Der Beitrag der Musikinstrumentenversicherung hängt vom Wert des Instrumentes ab. Es wird meist ein Beitrag von 1,5% (zzgl. Versicherungssteuer) des Neuwertes angesetzt - dieser ist jährlich fällig. Jedoch kann der Prozentsatz von Instrument zu Instrument variieren. Darüber hinaus ist der Prozentsatz vom Geltungsbereich des Versicherungsschutzes (z.B. Deutschland, Europa, weltweit) abhängig.
Wer sollte eine Musikinstrumentenversicherung abschließen? Grundsätzlich ist es für die Einzelne ratsam, solche Risiken durch eine Versicherung abzudecken, die existenzbedrohend werden können. Wenn bspw. ein Verlust oder ein Schaden am Instrument dazu führen, dass die Einnahmen des Musikers wegfallen und dadurch die Existenz in Gefahr ist, sollte ein Instrument versichert werden. Kann ein Schaden oder Verlust – auch finanziell – aufgefangen werden, liegt ein Versicherungsabschluss im eigenen Ermessen.
