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Transportversicherung

Die Transportversicherung dient dem Schutz des Equipments bei Tourneen und der Kunstwerke bei Transporten zwischen den einzelnen Orten. Tatsächlich ereignen sich die meisten Schadensfälle beim Transport bzw. dem Aus- und Einladen. Eine Extraversicherung für den Künstler erübrigt sich in vielen Fällen, da sich die verschiedenen Versicherungsarten teilweise überschneiden: Branchenübliche Ausstellungsversicherungen „von Nagel zu Nagel“ schließen den Transportweg mit ein; ebenso ist bei einer Musikinstrumentenversicherung das Transportrisiko bereits mit eingeschlossen. Geht es um Transporte größeren Umfangs, wie zum Beispiel bei Bühnenbildern: innen, werden meist Speditionen beauftragt, wobei der Transport ohnehin versichert ist. Was muss bei einem Eigentransport bedacht werden?

Beispiel I: Ein Kunstmaler aus Deutschland möchte seine Werke im Wert von 25.000 Euro mit seinem Auto nach Italien zu einer Ausstellung transportieren. Während der italienischen Ausstellung sind die Arbeiten über den Veranstalter versichert. Der Maler kann den Transport über eine Transportversicherung selbst versichern. Bei Abschluss der Versicherung muss er angeben, welche Art von Gegenständen er transportieren will. Entsprechend wird dann die Versicherungsprämie individuell kalkuliert.

Der Maler muss hier abwägen, ob der Wert der Objekte und die Versicherungssumme in einem Verhältnis zueinander stehen, das eine Versicherung lohnenswert macht. Oftmals lohnt sich dies gerade für Künstlerinnen und Kreative, die am Anfang ihrer beruflichen Karriere stehen, nicht: Zur Festsetzung der Versicherungssumme werden Verkaufspreise herangezogen und dann kann die Versicherungssumme entsprechend niedrig ausfallen.

Der Maler sollte außerdem darauf achten, wie die Ansprüche der Versicherung an die Art der Verstauung und Verpackung der Gegenstände geregelt sind. Sind die Vorgaben sehr hoch gesteckt, kann es sein, dass die Versicherung im Schadensfall nicht eintrittspflichtig ist.

Beispiel II: Ein freiberuflicher deutscher Artist fährt selbst mir seinem Equipment mit einem Miettransporter nach Spanien zu einem Kleinkunstfestival. Er nimmt netterweise auch einige Requisiten für eine Kollegin mit, der ebenfalls dort auftritt. Während einer Reisepause wird der Wagen mitsamt der Veranstaltungstechnik, Bühnenelementen und Requisiten gestohlen.

Rechtlich gesehen liegt kein Verschulden des Artisten vor. Für den Transport der Requisiten des Kollegen, den er unentgeltlich übernimmt, kann rechtlich von einem stillschweigenden Haftungsausschluss ausgegangen werden. Finanziellen Ersatz gäbe es nur, wenn der Transport versichert war. Hier sollte vorab klar abgesprochen werden, was in einem Schadensfall passiert.

Tipps: Bei Auftritten von Theaterensembles oder Bands am Abend ist es empfehlenswert, eine Lagerung im Pkw/Lkw explizit auch nach 22 Uhr zu versichern. Die sogenannte Nachtzeitklausel schränkt die Schadensregulierung zwischen 22 und 6 Uhr stark ein – hier sollte man also unbedingt drauf achten, dass diese nicht im Vertrag steht. Allerdings erhöht sich die Versicherungsprämie dadurch meist erheblich (etwa um 25 %).

Bei einem Diebstahl würde eine Transportversicherung den Wert der entwendeten Gegenstände ersetzen.

Die Absicherung bei Transporten in osteuropäische Länder ist generell sehr kostspielig oder – je nach Versicherer – sogar gar nicht möglich. Teilweise sind Fahrten mit dem Mietwagen in bestimmte Länder ausgeschlossen (s. Transport und Zoll, Mietwagen).

Beispiel III: Eine Künstlerin in Deutschland verschickt drei Arbeiten auf Papier per Post in die Schweiz. Die Arbeiten haben einen Wert von insgesamt 1000 Euro. Inwieweit versichern Transportunternehmen und Kurierdienst?

Die Versicherungssumme kann beim Transportunternehmen gegen Mehrkosten mit eingeschlossen werden. Sollte dies öfter der Fall sein, wenn bspw. die Künstlerin regelmäßig Bilder mit der Post versendet, kann sie auch eine (jährliche) Sonderabsicherung für diesen Bedarf abschließen, also eine reguläre Versicherung mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr. Diese ist günstiger als die Einzelversicherung durch das Transportunternehmen.